Sicherheit beim Rudern

Sicherheit und Gesundheit stehen im Rudertraining immer an erster Stelle.

Um die Sicherheit auf dem Wasser zu gewährleisten, hat der Mannheimer Ruder-Club als einer der ersten deutschen Rudervereine eine eigene Sicherheitsrichtlinie verabschiedet.

Neben den dort enthaltenen Bestimmungen und Hinweisen zum sicheren Rudern, sind die Fahrtordnungen an den beiden Trainingsstandorten unbedingt zu beachten.

Ruderanfänger erhalten während der Ausbildung umfassende Informationen über alle sicherheitsrelevanten Aspekte beim Rudern.

Mindestens einmal pro Jahr findet eine Sicherheitsunterweisung statt. Die regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung, um als Bootsobfrau / Bootsobmann fungieren zu können.

Nähere Informationen finden sich unter den folgenden Links:

Fahrtordnung mit Gefahrenstellen am Bootshaus Rhein

Hausstrecke am Rhein
befindet sich Rheinaufwärts zwischen den der MRC-Pritsche am Rheinkilometern 424 und der Boje Altrip am Rheinkilometer 415, sowie auf den angrenzenden Seitenarmen.

Fahrten außerhalb der Hausstrecke
sind Wanderfahrten und bedürfen einer Freigabe durch den Wanderruderwart* im benimm mit den Ruderwart*. Siehe Ruderordnung #5.

Land-/Wassergang
ist im Rahmen einer Trainingsfahrt nicht gestattet. Als Landgang wird das anlegen an Fremdpritschen/-stegen, Sandbänken oder Land verstanden. Als Wassergang das Ein-/Aussteigen ins Boot vom Wasser aus. Beim Fahrten mit Land-/Wassergang handelt es sich um Freizeitfahrten. Das entsprechende Material G1, siehe Bootsliste, ist zu nutzen.

Bootsname Bootsklasse G1
Verwendung für Freizeit-/Wanderfahrten (Land-/Wassergang erlaubt)
G2
Verwendung für Ausbildungsfahrten (Obmann-, Steuer-, Anfängerausbildung)
G3
Verwendung für Regatten und Wettkampftraining (nur erfahrene Ruderer/Obleute)
Horst Wellenrutsch C-Gig 8x+     x
KlaBaudermann C-Gig 4x+/5x     x
Fritz Marci C-Gig 4x+/5x     x
Marathon C-Gig 4x+/5x     x
Hans Peter Schröder C-Gig 4x+/5x x (kein Landgang) x (nur mit AnfängerBetreuer) x
Kraftwerk C-Gig 4x+/5x x x  
Heinz Fritz C-Gig 4x+/5x x x  
Rheingold C-Gig 4x+/4+
(Skull geriggert)
x x  
Jubilare E-Gig 3x+ x x  
Rheinperle C-Gig 2x+/3x x x  
Helmut Wilke C-Gig 2x+/3x x x  
Neckar II C-Gig 2x+/3x     x
Hans Joachim Fuhrmann C-Gig 2x+ x (kein Landgang) x x
Carl Franz* ÜB 2x     x (nur im Sommer) !Schwert!
Breslau* GIG 1x x (nur im Sommer)    
Schwungkiste* 1x     x (nur im Sommer) !Schwert!

Fahrtordnung mit Gefahrenstellen am Ruderzentrum Altrhein

Karten: Ruderrevier Sandhofner Altrhein am Ruderzentrum Altrhein

Fahrtordnung Altrhein-Rhein-Mündung nach Worms:

Auftriebskörper und Abdeckungen bei Rhein-Booten

Gemäß §5 (2) der Sicherheitsrichtlinie des Deutschen Ruderverbandes sollte der Bootsbestand, sofern angemessen und möglich, so nachgerüstet werden, dass alle Boote notschwimmfähig sind.

Gemeint ist unter anderem, ältere Gig-Boote ohne Luftkästen mit Auftriebskörpern auszustatten, um sie trotz Volllaufens mit Wasser manövrierfähig zu halten. Wie es zu einer Manövrierunfähigkeit kommen kann und wie Auftriebskörper in diesem Fall zur eigenen Sicherheit beitragen können.

Bei Fahrtantritt sind bei allen Rheinbooten die Auftreibskörper und die zum Boot zugehörigen Abdeckungen zu prüfen. Ohne Abdeckungen und bauliche/nachgerüstete Auftriebskörper ist die Ausfahrt auf dem Rhein untersagt. Bei Booten ohne Lenzklappen sind Schöpfkellen, Pumpen, Schwämme oder ähnliche Hilfsmittel mit zu führen.

Hinweise zum Rudern bei besonderen Verhältnissen

Um die Sicherheit bei kalten Wassertemperaturen zu erhöhen, hat der Mannheimer Ruder-Club hat in seiner Sicherheitsrichtlinie Regelungen zum Tragen von Rettungswesten im Winterhalbjahr (Beginn der Winterzeit bis zum 30. April) festgelegt. In dieser Zeit ist das Tragen grundsätzlich verpflichtend für

  • Jugendliche U15
  • Jugendliche U18 im Einer und im Renn-Zweier ohne St.
  • Steuerleute

Für Erwachsene werden Rettungswesten im Winterhalbjahr generell empfohlen, für gesundheitlich eingeschränkte Personen das ganze Jahr über. Der Artikel "Rettungswesten im Test" gibt einen Überblick über die für Ruderer geeignete Rettungswesten.

Viele weitere Infos zum Rudern bei kaltem Wasser finden sich in den Hinweisen und Ratschlägen der FISA für sicheres Rudern, DRV-Übersetzung 2016 unter III. Ebenso von Bedeutung sind die Hinweise für das Rudern bei heißem Wetter unter IV.

 

Bei den folgenden Wetter- und Wasserbedingungen besteht ein Ruderverbot an den beiden Standorten des MRC:

  • Hochwasser (grundsätzlich ab Hochwassermarke II - Rhein-Pegel Mannheim 760cm)
  • Nebel mit kurzen Sichtweiten (Faustregel: gegenüberliegendes Ufer am Rhein bzw. am Altrhein muss zu erkennen sein)
  • Gewitter / Sturm (Wettervorhersage / Wetter-App beachten)
  • Besonders kalte Witterung (Bekanntgabe durch den Vorstand)
  • Eis (nur Ruderzentrum Altrhein)

​Regelungen bei Hochwasser

Ab einem Pegel von 650 cm (Hochwassermarke I) sprechen wir von Hochwasser. Eine besondere Vorsicht ist geboten, da mit viel Treibgut zu rechnen ist. Ab einem Pegel von 760 cm (Hochwassermarke II) besteht ein absolutes Ruderverbot an beiden Standorten.

Unabhängig der gemeldeten Pegelwerte darf an beiden Standorten nur gerudert werden, wenn von der Steganlage abgelegt und diese über die befestigen Wege betreten werden kann. Am Standort Rhein kann das Erreichen der Steganlage ab der Hochwassermarke I kritisch werden. Am Altrhein erreicht der Pegel bei 700 cm einen kritischen Wert. In Ausnahmefällen ist es Leistungssportlern mit Ausnahmegenehmigung der Ruderleitung gestattet, am Altrhein unter Trainingsaufsicht weiterhin bei einem Pegel bis 760 cm Trainingseinheiten durchzuführen.

Aktuelle Pegelwerte sind den üblichen Hochwassermeldepunkten, Online Diensten, unserer Website unter Aktuelles und dem elektronischen Fahrtenbuch an beiden Standorten zu entnehmen.

​MRC-Sicherheitsunterweisung

Gemäß der Sicherheitsrichtlinie des MRC finden pro Jahr mindestens eine Sicherheitsunterweisung und zusätzliche Sicherheitsgespräche statt. Die Termine werden auf der Homepage, über den E-Mail-Verteiler des MRC und per Aushang bekannt gemacht. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die regelmäßige Teilnahme ist erforderlich, um als Bootsobfrau / Bootsobmann fungieren zu können.

 

Termin der  nächsten Sicherheitsunterweisung:

Auf unbebestimmte Zeit gemäß Corona bedingter Gesetzesregelungen verschoben.

Keine Zeit gehabt? Hier die Inhalte der letzten Sicherheitsunterweisungen nachlesen:

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Sicherheit finden sich auf der Website des Deutschen Ruderverbandes (DRV): https://www.rudern.de/sicherheit